14 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Hier sind die Antworten auf Ihre Fragen ...
Ich habe keine Ausschlussfristen in meinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Wie lange kann ich mir jetzt Zeit lassen um das Arbeitszeugnis anzufordern?
Die Gerichte lassen Ihnen zwischen sechs Monaten bis zu drei Jahren Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Dies hängt neben der Einzelmeinung der Richter auch ab von
- der Art und Dauer der Tätigkeit
- der Größe des Betriebes
- Ihrer Stellung im Betrieb
Wie sollte ein Arbeitszeugnis genau aussehen?
Das Zeugnis ist schriftlich, in angemessener Form auf dem üblichen Firmenbogen zu erteilen. Die Sprache sollte klar verständlich, grammatikalisch richtig und nach der Rechtschreibung einwandfrei sein. Es darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Korrekturen, Streichungen usw. enthalten. Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein und sollte Stellung und Funktion des Unterschreibenden ausweisen.