Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur "Anfechtung".
Auch bei Internetauktionen kommt ein Kaufvertrag zustande, somit gelten die gleichen Rechte wie bei anderen Internetkäufen. Sollte der Käufer jedoch vom Verkäufer getäuscht werden, kann der Käufer den Vertrag anfechten.
Wenn ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger als Käufer, in einem Onlineshop, einen Kaufvertrag abschließt, ist dieser solange unwirksam, bis die Erziehungsberechtigten diesem zustimmen.
0800 3746-555 gebührenfrei