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Indexmiete

Mietkauf

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Mietkauf".

Was versteht man unter Vorkaufsrecht?

Wurde im Mietvertrag ein Vorkaufsrecht eingetragen, hat der Mieter, im Falle eines Verkaufs der Immobilie, das Recht, als erster die Immobilie vor allen anderen zu erwerben. Das Vorkaufsrecht kann für den ersten Verkauf aber auch für mehrere Verkäufe eingeräumt werden. Ist nichts weiter vereinbart, gilt das Vorkaufsrecht kraft Gesetzes nur für den ersten Verkauf.

Wichtig ist, dass es sich hierbei um ein Geschäft handelt, dass der notariellen Form bedarf. Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, in dem ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde, ohne dass dieser Vertrag notariell beurkundet wurde, wäre in den meisten Fällen der gesamte Mietvertrag nichtig. Dies gilt umso mehr, als dass Sie das Vorkaufsrecht zur Sicherung Ihrer Investition aufnehmen würden und es damit wesentlicher Vertragsbestandteil wird.

Auch sollte man sich zur Absicherung das Vorkaufsrecht als dingliches oder schuldrechtliches über eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Denn sonst könnte Ihr Vermieter womöglich auf die Idee kommen, die Wohnung ohne Ihre Kenntnis wirksam an Dritte zu übertragen. Das Vorkaufsrecht könnte dann für Sie interessant sein, wenn Sie nicht unbedingt die Wohnung kaufen und nur für den Fall abgesichert sein wollen, in dem Ihr Vermieter keine Lust mehr hat, Ihr Vermieter zu sein.

Worin unterscheidet sich der Mietkauf?

Hierbei wird Ihnen als Mieter das Recht eingeräumt, binnen einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die Wohnung zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Die bisher gezahlte Miete wird dann auf den Kaufpreis angerechnet, daher ist die Miete bei solchen Mietverträgen meist teurer als bei "normalen" Mietverträgen". Und Vorsicht! Bei einem Mietkauf sind Sie verpflichtet, nach Ablauf der Frist die Immobilie zu kaufen, egal, ob Sie dies noch wollen oder nicht.

Und was ist ein Optionskauf?

Er ist vom Mietkauf zu unterscheiden. Der Vorteil ist, dass Sie hier selbst bestimmen können, ob und wann Sie binnen der vertraglich vereinbarten Frist die Wohnung kaufen möchten. Wichtig ist, dass Sie nicht zum Kauf verpflichtet sind, damit liegt aber der Nachteil auch gleich auf der Hand. Im Zweifel zahlen Sie nämlich mit Aussicht auf den Wohnungskauf eine deutlich höhere Miete und bekommen davon nichts zurück, wenn Sie die Wohnung dann doch nicht kaufen wollen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei