Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Kreuzfahrtschiff

Schiffsreise

5.03.2019

Kreuzfahrt ins Glück...?

Meist sind Schiffsreisen nicht gerade die günstigste Variante seinen Urlaub zu verbringen und daher ist die Enttäuschung dann umso größer, wenn die Erwartungshaltung nicht erfüllt wird. Dazu kommt noch: das unliebsame Hotel kann man im Zweifel tagsüber verlassen, wenn es einem dort nicht gefällt, das ist auf einer Schiffsreise nicht möglich.

Bei Kreuzfahrten handelt es sich in der Regel um Pauschalreisen. Vertragspartner ist der Kreuzfahrtveranstalter, bei dem der Reisende seine Ansprüche im Zweifel geltend machen muss. Die Mängelrechte unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von anderen Pauschalreisen.

Andere Maßstäbe gelten allerdings bei der Mängelanzeige wegen Lärmbelästigung. Bei einer Kreuzfahrt ist ein gewisser Lärmpegel hinzunehmen. Damit sind die Geräusche, die direkt durch die Schiffsaktivität entstehen gemeint, wie beispielsweise Motorengeräusche oder die Geräusche beim Einholen des Ankers.

Aber auch auf einem Schiff muss man nicht alles hinnehmen. Der Veranstalter muss leisten, was er im Katalog versprochen hat. Der Austausch eines Kreuzfahrtschiffest stellt nicht zwingend einen Mangel dar. Wenn der Reisende die Kreuzfahrt gebucht hat, und diese dann nicht auf dem gebuchten, sondern einem vergleichbaren Schiff stattfindet, liegt nicht zwingend ein Mangel vor (Urteil des AG München vom 30.06.2016, Az. 133 C 952/16).

Hauptattraktion bei Schiffsreisen sind die Landgänge und die damit in Verbindung stehenden Ausflüge. Weil diese ganz essentieller Teil der Reise sind, wirken sich Ausfälle auch bei der Mündung erheblich aus. So kann eine bis zu 30% Reisepreisminderung geltend gemacht werden, wenn ein Ausflug ausfällt.

Für Schiffsreisende gelten seit 2012 besondere Fahrgastrechte welche in der Würzburger Tabelle zusammengestellt sind. Dort können Sie alle wesentlichen Entscheidungen zum Mängelrecht bei Schiffsreisen einsehen.

Interessante Urteile zum Thema finden Sie hier: 

 - Kreuzfahrtschiff im Containerhafen als Reisemangel

 

 

Permalink

Tags: Reiserecht

Ähnliche Beiträge:

Urlaubsgeld

Urlaub

Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung

16.03.2019

Keine Arbeit - kein Geld. Das war einmal. Ihr Chef lässt sich Ihre Erholung etwas kosten. Wie viel mindestens, bestimmt der Gesetzgeber. Wie viel höchstens, erfahren Sie hier.

Hotelzimmer Betten

Reiserecht kurios

Getrennte Betten als Reisemangel

7.03.2019

Zwei Einzelbetten statt einem Doppelbett hatten die Gewohnheiten des Klägers in diesem kuriosen Fall derart gestört, dass er seinen Reiseveranstalter auf Schadensersatz verklagte. Der erfinderische Richter hatte da einige Lösungsvorschläge, mehr dazu finden Sie hier.

 

Mann und Flugzeug

Reiserecht kurios

Pfändung eines Flugzeugs

7.03.2019

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft titulierte Schulden nicht zahlt? Kann ein Flugzeug gepfändet werden?

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei