Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Vollkaskoversicherung

Vollkaskoversicherung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Vollkaskoversicherung".

Welchen Zweck erfüllt die Vollkaskoversicherung?

Sie kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die Sie sonst selber tragen müssten. Sie können jedoch auch erst zunächst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in die Schadenregulierung eintreten und sich erst später an Ihre Vollkaskoversicherung wenden, wenn sich abzeichnet, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zu 100% eintreten wird. Dann ist es meist unschädlich, dass Sie sich nicht innerhalb einer Woche gemeldet haben. Der Versicherer könnte bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieser so genannten Obliegenheit zwar von seiner Leistungsverpflichtung teilweise frei werden. In der Praxis geschieht dies jedoch meist nicht, wenn man einige Regeln der Beweissicherung beachtet: Geben Sie in der Unfallanzeige gegenüber Ihrer Vollkaskoversicherung alle Daten an, die Sie im Rahmen der Beweissicherung zusammen getragen hatten. Außerdem interessiert natürlich der Unfallhergang und die Unfallfolgen. Sollte Ihnen die Versicherung einen Fragebogen schicken, füllen Sie ihn in allen Einzelheiten aus. Hier können Sie auch Ihren Eindruck zur Unfallschuld wiedergeben. Keinesfalls reicht es aus, nur die Rechnung hereinzureichen, da dann nicht geprüft werden kann, welche Schäden tatsächlich vorlagen und welche Reparaturen notwendig waren.

Innerhalb welcher Frist muss ich meinen Unfallschaden meiner Vollkaskoversicherung melden?

Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche.

Welche Schäden deckt die Vollkaskoversicherung nicht ab?

Nicht ersetzt werden Schäden, die nicht aufgrund eines Unfalls verursacht wurden, sondern durch "sonstiges menschliches Fehlverhalten". Diese sogenannten Betriebsschäden werden nicht erfasst, nämlich, wenn z.B. ein Fahrzeug falsch betankt wird (Diesel anstelle von Benzin oder umgekehrt).

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei